Am Anfang steht immer die Bewertung der Immobilie die sich nach Alter, Lage, Ausstattung und Zustand des Hauses richtet.
Bei unserem Beispiel gehen wir von einer 72 jährigen Frau aus, bei der die statistische Lebenserwartung etwa 15 Jahre beträgt. Wegen einer möglichen Langlebigkeit muss ein zeitlicher Zuschlag von 5 Jahren berücksichtigt werden, so dass mit einer restlichen Lebenserwartung von 20 Jahren gerechnet wird.
Der Wert des Hauses beträgt 200.000,- EUR und würde zurzeit für 835 € monatlich vermietet werden können.
Zunächst berechnen wir eine Umkehrhypothek:
Verkehrswert der Immobilie |
200.000 € |
Darlehensgewährung, beträgt ca. 25 % des Verkehrswertes der Immobilie |
50.000 € |
Die Darlehenssumme ist jährlich mit 7,1% zu verzinsen, es erfolgt kein Abtrag |
147.000 € |
Nach 20 Jahren zurückzuzahlen, entspricht ungefähr dem Wert des lebenslangen Wohnrechts |
197.000 € |
Darlehenssumme geteilt durch 20 Jahre geteilt durch 12 Monate ergibt die monatliche Zusatzrente |
200 € |
Nun berechnen wir eine Immobilienrente:
Mietwert der Immobilie pro Jahr (835,- Euro x 12) |
10.000 € |
Wert des lebenslangen Wohnrechts, berechnet auf 20 Jahre |
200.000 € |
Der Jahresmietwert wird mit 3,5% verzinst, ergibt einen Handelswert |
286.000 € |
Der Handelswert abzüglich des anzurechnenden Wohnwerts ergibt den Rentenwert |
86.000 € |
Rentenwert geteilt durch 20 Jahre geteilt durch 12 Monate ergibt die monatliche Zusatzrente |
360 € |
Die Variante Immobilienverkauf auf Rentenbasis mit Wohnrecht ist schon bei der Grundberechnung der Gewinner. Der monatliche Rentenbetrag fällt deutlich höher aus.