Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) legt in Deutschland die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien ermittelt werden soll. Sie ist eine moderne, praxisorientierte Grundlage für die Immobilienbewertung und leistet einen wichtigen Beitrag für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken. Sie sichert damit die fachliche Qualität der Wertermittlungen.
Die ImmoWertV berücksichtigt unter anderem die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal oder auch die Wertrelevanz städtebaulicher Umstände. Spekulative Annahmen sind damit ausgeschlossen. Darüber hinaus wurde das Discounted-Cash-Flow-Verfahren aufgenommen, so dass auch die internationale Vermittelbarkeit gegeben ist.
Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Reinerträge, die mit diesen Objekten dauerhaft erwirtschaftet werden. Es wird insbesondere bei der Bewertung eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet.
Das Sachwertverfahren wird in der Regel bei nicht vermieteten Immobilien angewendet. Hintergrund ist, dass sich der Wert bei diesen Immobilie nach den Kosten der Herstellung bzw. der Wiederbeschaffung bemisst. Traditionell wird das Sachwertverfahren also bei eigen genutzten Objekten wie Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen angewendet.
Berücksichtigt werden auch das Alter des Gebäudes, mögliche Bauschäden und Baumängel sowie sonstige Umstände, die den Wert beeinflussen können.
Um den reinen Grundstückswert zu ermitteln, wird das Vergleichswertverfahren angewandt und das begutachtete Grundstück mit verschiedenen anderen verkauften Grundstücken verglichen. Wichtig hierbei ist neben der groß- und kleinräumigen Lage auch die Größe, der Zuschnitt und die mögliche bauliche Ausnutzbarkeit.
Unsere Empfehlung: Vergewissern Sie sich, ob bei der Wertermittlung auch das richtige Verfahren angewandt wurde. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, lassen Sie eine neutrale Bewertung durch einen Experten vornehmen, dann gibt es auch keine unliebsamen Überraschungen. Wenn Sie uns mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt haben, ist die Wertermittlung sogar kostenlos für Sie.